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Vorschriften und Fallbeispiele der Deutschen Regel-Wut die niemand wirklich versteht...
"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern"
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)
"Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt".
(Protokoll im Wirtschaftsministerium)
"Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht als wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in dem Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden".
(Merkblatt der Deutschen Bundespost)
"Ehefrauen, die ihren Mann erschiessen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente."
(Verbandsblatt des bayrischen Einzelhandels)
"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist die Dienstreise beendet."
(Kommentarzum Bundesreisekostengesetz)
"Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes."
(Bundesanstalt für Arbeit)
Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinegesetzes."
(Deutsches Lebensmittel-Buch)
"Es ist nich möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als "dauernde Berufsunfähigkeit" im Sinne von §16 Abs.1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."
(Bundessteuerblatt)
"An sich nicht erstattbare kosten des Arbeitsrechtlichen Verfahrens erster Instanzsind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben."
(Beschluss des Landgericht Rheinland-Pfalz)
"Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich des gelebt habenden Menschen."
(Vorchrift Kriegsgräberfürsorge)
"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen".
(Deutsches Lebensmittel-Buch)
"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden."
(Formular des Postgirodienst)
"nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil desWiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."
(Fallbeispiel der deutschen Verwaltungspraxis) |